Ummeldung und Anmeldung
- ummelden nicht vergessen!

Ummelden leicht gemacht!

Ein paar hilfreiche Tipps und Abläufe für Ihre Ummeldung.

Alles nötige für Ihre Ummeldung im Detail

Zu jedem Umzug gehört es auch sich umzumelden oder anzumelden. Begrifflich ist hier nur bei der Behörde der Unterschied auszumachen. Für Sie als Bürger macht es keinen Unterschied. Eine Ummeldung liegt vor, wenn Sie ihre Wohnung innerhalb ihrer Kommune wechseln. Eine Anmeldung wird es genannt, wenn Sie auch die Kommune wechseln. Ihr neuer Wohnsitz muss für Sie und all ihre Familienmitglieder neu angegeben und im Personalausweis vermerkt werden. Jeder Bürger muss seinen Ortswechsel anzeigen, sodass es im Einwohnermeldeamt aufgenommen werden kann. Nun stellen sich einige Fragen hierzu:

  • Wo melde ich mich und meine Familie um?
  • Kann ich es für alle Familienmitglieder machen oder müssen die, die volljährig sind, selber gehen?
  • Bis wann muss ich mich spätestens umgemeldet haben?

Welche Fristen gelten für das ummelden?

Ca. 1-2 Wochen (bitte informieren Sie sich bei ihrer Kommune) nachdem Sie im neuen Zuhause angekommen sind, müssen Sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden und ihre neue Adresse angeben. In manchen Kreisen und Kommunen geschieht dieses Ummelden der Adressdaten auch im Bürgerbüro oder Bezirksamt. Hier gelten unterschiedliche Fristen und bei Überschreitung der Frist können auch Bußgelder erhoben werden. Wenn Sie länger als 6 Monate an dieser Adresse wohnen bleiben, ist eine Ummeldung Pflicht und im (BMG) geregelt. Die meisten Ämter erheben für diese Leistung keine Gebühr, mit ein paar Ausnahmen ist hier dennoch zu rechnen und Sie sollten ca. 20 Euro Bargeld vorsichtshalber mit dabei haben. Im Vorfeld können Sie sich natürlich auch telefonisch oder auf der Homepage ihrer zuständigen Stadt/Gemeinde informieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

Das Ummelden beim Amt ist auch Voraussetzung für weitere Ummeldungen wie beispielsweise die ihres Autos. Ohne einen korrekt ausgestellten Personalausweis geht dies nicht. Abmelden müssen Sie sich übrigens nicht, dies geschieht automatisch. Ausnahmen sind hier nur, falls Sie einen Nebenwohnsitz beziehen oder Sie ins Ausland auswandern, dann wird auch eine Abmeldung erforderlich sein. Da die Zeit nach einem Umzug sehr knapp ist, ist es gut zu wissen, dass es absolut ausreicht, wenn ein Mitglied der Familie die Ummeldung für alle übernehmen kann. Es genügt völlig. In der Tat reicht es sogar aus, wenn Sie einer anderen Person eine Vollmacht ausstellen, so kann sie Sie ebenfalls ummelden. In vielen Städten ist es ebenfalls ratsam, vorab einen Termin per Telefon oder Online zu vereinbaren, so können lange Wartezeiten vermieden werden. Manche Städte bieten mittlerweile auch die Ummeldung per Post an, einfach auf der Homepage ihrer Stadt nachsehen und mit den Mitarbeitern per Telefon oder E-Mail absprechen.

Welche Unterlagen benötige Ich für die Ummeldung?

Nun müssen Sie nur noch daran denken alle Unterlagen mitzubringen, damit die Ummeldung bei ihrer neuen Kommune reibungslos klappt.
Benötigt werden:

  • Personalausweis (aller Familienmitglieder)
  • ggf. Reisepässe
  • Meldeformular (ausgefüllt und unterschrieben)

-falls Sie in eine Mietwohnung oder in ein Mietshaus gezogen sind, benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG (auch Vermieterbescheinigung genannt), der Mietvertrag reicht hier nicht aus. Einen Vordruck für eine Wohnungsgeberbestätigung können Sie sich leicht über das Internet ausdrucken und von ihrem Vermieter ausfüllen lassen. Er muss hier die neue Adresse angeben, wie viele Personen mit in den Haushalt eingezogen sind und diese namentlich benennen. Er muss seine eigene Adresse hinterlassen und angeben, ob er der Eigentümer der Wohnung ist. Falls nicht, muss ebenfalls der Eigentümer inkl. seiner Adresse angegeben werden. Der Vermieter hat hier die Möglichkeit, das Ganze in schriftlicher Form an den Mieter abzugeben, sodass er es dem Amt vorlegen kann oder er übermittelt die Daten online an das zuständige Amt. Bei der digitalen Übermittlung bekommt er eine Nummer genannt, die er Ihnen, dem Mieter zur Ummeldung übergibt.

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